Not/Sicherheitsbeleuchtung
Notbeleuchtung
Notleuchten sorgen dafür, dass das Gebäude schnell und sicher zu verlassen ist und dienen der Sicherheit und Orientierung bei Notfällen. Besonders an Notleuchten ist die Erhaltung der Lichtversorgung auch bei Stromausfall. Notleuchten sorgen dafür dass man das Gebäude sicher verlassen und Rettungspersonal schnell zum Einsatzort gelangen kann. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man Notleuchten auch als Sicherheitsleuchten, Fluchtwegleuchten und Rettungszeichenleuchten.
Sicherheitsleuchte
Sicherheitsleuchten dienen dem schnellen finden von Notausgängen und sind allgemein bekannt als Schilder mit grüne Hintergrund, auf dem sich ein weißes Männchen befindet. Dies wird auch als Piktogramm bezeichnet. Die Fluchtwegbeleuchtung ist gleichzeitig Teil des Sicherheitsleitsystems und begünstigt die Orientierung des Rettungspersonals bei Einsätzen.
Betriebsarten
Leuchten in Dauerschaltung sind bei vorhandener Netzspannung in Betrieb und schalten bei Netzausfall automatisch in den Batteriebetrieb um. Diese Schaltungsart muss eingesetzt werden, wenn sich viele Personen im Raum befinden oder der Raum abgedunkelt werden kann.
Leuchten in Bereitschaftsschaltung sind im Normalfall dunkel und schalten bei Netz aus fall im Batteriebetrieb ein. Diese Schaltungsart kann gewählt werden, wenn sich vorwiegend ortskundiges oder vorübergehend nur wenig Personal im Raum aufhalten [z.B. nachts, an Wochenenden oder in Industriebetrieben].
Wir bieten
Zentralbatteriesystme, Sicherheitsleuchten, Scheibenleuchten, Aluminiumprofil-Leuchten, Kunststoff-Leuchten, Einzelbatterie-Leuchten und Batterien an.
Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Service und Reparatur vor Ort (Notlichtsysteme und Batterien).
Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Beherberungsstätten/Heime, Parkhäuser/Tiefgaragen, Arbeitsstätten, Schulen.
Bei Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung sind die Ergebnisse der
Bemessungsbetriebsdauerprüfung zu protokollieren.
Die jährliche Prüfung darf nicht
automatisch ausgelöst werden. Für alle anderen Systeme müssen jährlich folgende Prüfungen durchgeführt werden:
a) Jede Leuchte und jedes hinterleuchtete Zeichen muss über seine volle, notwendige Betriebsdauer geprüft werden.
Während dieser Dauer müssen alle Leuchten und Zeichen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie vorhanden und sauber sind und richtig funktionieren.
b) Die allgemeine Beleuchtung muss wieder hergestellt, und jede Meldelampe und jedes Meldegerät müssen geprüft werden, um sicherzustellen, dass die allgemeine
Stromversorgung
wiederhergestellt ist. Die Ladeeinrichtung muss auf ihre richtige Funktion geprüft werden.
c) Das Datum der Prüfung und ihre Ergebnisse müssen im Prüfbuch der Anlage enthalten sein.
d) Für Generatorsätze gelten zusätzlich die Anforderungen nach ISO 8528-12 und DIN 6280-13.
e) Prüfung der Batterien nach DIN EN 50272-2 (VDE 0510-2). Spätestens nach Ablauf von 3 Jahren muss die Messung der Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung
nach DIN EN 1838 erfolgen.
Wird anstatt einer manuellen Prüfung eine automatische Prüfeinrichtung zu Überwachung der Installation genutzt, muss die Prüfeinrichtung DIN EN 62034 (VDE 0711-400)
entsprechen.
AL-TEC Elektromeisterbetrieb
Tel.: 02159 921-6885
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